Private Versicherungen
Diese Versicherung musst du selber oder mit Hilfe deiner Eltern abschliessen.
- Krankenversicherung
Die Krankenversicherung bei einer Krankenkasse ist in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die Arzt- oder Spitalkosten
- Unfallversicherung
Wer mehr als 8 Stunden in der Woche angestellt ist, ist über den Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Wer weniger als 8 Stunden in der Woche angestellt ist, selbständig ist oder noch keiner Arbeit nachgeht, muss die Unfallversicherung über die Krankenkasse abschliessen.
- Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch. Sie deckt Schäden, welche die versicherte Person anderen Personen oder Sachen zufügt. Jede Person haftet selber für diese Schäden. Darum ist es sehr wichtig, dass jede Person eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Vereins-Versicherungen
Wenn eure Jungschar einem Verein zugehört, könnt ihr die Sachversicherung über euren Verein abschliessen. Wenn eure Jungschar der Kirche zugehört, müsst ihr bei der Kirche nachfragen, ob ihr euer Material über die Versicherung der Kirche abschliessen könnt.
- Sachversicherung
Die Sachversicherung deckt Schäden z.B. durch Hagel, Feuer und Diebstahl am Material der Jungscharen, Ortsgruppe und Vereinen. Sei es an Zelten, Küchenmaterial, Ausbildungsmaterial und so weiter. Diese Versicherung muss durch die Jungscharen, Ortsgruppen und Vereine selber abgeschlossen werden.
Schweizweite Versicherungen vom Cevi Schweiz
Bei diesen Versicherungen bist du als Mitglied einer Jungschar, einer Fröschli-Gruppe, eines TenSing, eines angeschlossenen Vereins oder eines Kollektivmitglieds mitversichert.
- Haftpflichtversicherung
Versichert sind Anlässe, welche normalerweise zum Vereinsbetrieb gehören und üblicherweise und meistens Jahr für Jahr von den Jungscharen, Ortsgruppen und Vereinen in der gleichen Art und Grösse durchgeführt werden. Werden Anlässe mit neuer Art und Grösse durchgeführt, muss für diese Anlässe bei der Versicherung nach Deckung angefragt werden.
Wird ein Mitglied mit einem Schaden konfrontiert, muss innerhalb von einem Monat der Cevi Schweiz informiert werden.
Merkblatt Haftpflichtversicherung
Schadenformular Haftpflichtversicherung
- Dienstfahrtenkaskoversicherung
Versichert sind Fahrten der Leiter und ehrenamtlichen Mitarbeitenden mit einem unentgeltlich ausgeliehenen oder eigenen Fahrzeug. Im Schadenfall muss die versicherte Person den Nachweis erbringen, dass sie die Fahrt im Auftrag vom OK von einem Cevi-Anlass gemacht hat.
Merkblatt Dienstfahrten-Kaskoversicherung
Schadenformular Dienstfahrtenkasko
Kontakt
Matthias Heck - Verantwortlicher Finanzen & Versicherungen
matthias.heck@cevi.ch
Tel. +41 (0) 44 213 20 47
Sihlstrasse 33
8001 Zürich